Liebe Eltern
Liebe Erziehungsberechtigte
Aus den Vorschriften wird ab Samstag eine Empfehlung. Hier die Übersicht.
Empfehlungen des Volksschulamts:
Empfehlungen des Volksschulamts zum Tragen von Masken (auf der Grundlage von
Artikel 6 und Artikel 25 Abs. 2 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur
Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Covid-19-Verordnung besondere Lage, vom 23. Juni 2021)
- Für interne Anlässe (Sitzungen, Weiterbildungen etc.) wird das Tragen von Masken weiterhin empfohlen.
- Können im Kontakt unter erwachsenen Personen (Gespräche etc.) die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, ist das Tragen von Masken weiterhin empfohlen.
- Können im Unterricht die Abstandregeln nicht eingehalten werden, ist das Tragen von Masken insbesondere für Erwachsene in solchen Situationen weiterhin empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass die Quarantänebestimmungen bei nahem Kontakt nach wie vor gelten und dass das Contact Tracing prüft, ob die Schutzmassnahmen (beidseitig Maske, Abstand etc.) eingehalten worden sind.
Hinweise zu Veranstaltungen:
Für Veranstaltungen muss ein Schutzkonzept umgesetzt werden. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html
Der Bund unterscheidet bei seinen Schutzvorgaben zwischen Veranstaltungen mit Zertifikat und Veranstaltungen ohne Zertifikat. Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltungen ohne Zertifikat anbieten.
Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat wird zudem unterschieden, ob sie drinnen oder draussen stattfinden, ob Publikum dabei ist, und ob sich dieses Publikum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen haben die je nach gewählter Organisationsform aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmassnahmen des Bundes einzuhalten: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html#701366771
Beispiele für die Zuordnung von schulischen Anlässen:
- Elternabend im Klassenzimmer: Veranstaltung ohne Zertifikat im Innenraum mit beweglichem Publikum.
- Elterninformationsanlass zu Übertritten: Veranstaltung ohne Zertifikat im Innenraum mit sitzendem Publikum.
- Elternbesuchstag Schule: Veranstaltung ohne Zertifikat im Innenraum mit beweglichem Publikum.
- Diskothek/Tanzveranstaltung (Abschlussfeier): Nicht möglich, da dies nur mit Zertifikat erlaubt ist.
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